Online Amtstafel
Pressekonferenz zur Gesellschaftsgründung der Business-Park S7 Südburgenland GmbH
Bei der am 12.02.2021 stattgefundenen Pressekonferenz in Heiligenkreuz wurde durch LR Schneemann unter Beisein aller Bürgermeister des Bezirks und weiteren Vertretern des Landes die Bekanntgabe der Gründung der Business-Park S7 Südburgenland GmbH bekanntgegeben. Alle 12 Gemeinden des Bezirkes sind Gesellschaftsmitglieder und als Geschäftsführer fungieren Komm.R. Werner Unger und Mag. Bruno Kracher.
In Zusammenarbeit zwischen Land Burgenland, der Wirtschaftsagentur Burgenland und den Gemeinden des Bezirkes Jennersdorf entsteht am künftigen Knoten Rudersdorf/Deutsch-Kaltenbrunn ein neuer interkommunaler Wirtschafts- bzw. Businesspark. Für das Projekt sind Gesamtinvestitionen von rund 7,2 Mill. Euro vorgesehen. Damit sollen Ungleichheiten im Wachstum und der Beschäftigung - insbesondere im Südburgenland - ausgeglichen werden.
Erholungsurlaub Dr. Franz Funovits - Vertretung Dr. Kristian Leonhardt - Deutsch-Kaltenbrunn
Dr. Franz Funovits befindet sich vom 15.02.2021 bis 19.02.2021 auf Erholungsurlaub und wird in dieser Zeit von Dr. Kristian Leonhardt in Deutsch-Kaltenbrunn vertreten.
Prüfbericht Wasserversorgung
Prüfbericht Wasserversorgung der Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf
Prüfbericht Wasserversorgung Weichenberg - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Verordnung Flächenwidmungsplan VO 7. dig. Änderung FLÄWI genehmigt
Im beiliegenden File können Sie die freigegebene Verordnung mit Bescheid der Bgld. Landesregierung vom 02.12.2020 einsehen.
Heizkostenzuschuss 2020/2021- Information und Formular
Wichtige Informationen beim weiteren Vortrieb der Tunnelröhren im S-7 Schnellstraßenbereich - Auch im Aushang der Amtstafel vor Ort ersichtlich
Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft
Da vermehrt im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Folgendes mitgeteilt:
Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
o den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
o die Instandhaltung der Gewässer erschweren
o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
o bei Hochwässern zu Verklausungen führen
Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden
Verordnung wegen erhöhter Gefahr von Borkenkäferbefall
Informationsmaterial zum Thema Afrikanische Schweinepest
- S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, Beginn Umsetzung ökologische Ausgleichsmaßnahmen
- S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, Umsetzung ökologische Ausgleichsmaßnahme - Dobersdorf