Marktgemeinde

Rudersdorf

Fälligkeit Gemeindeabgaben

Die Gemeindeabgaben sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.


Die Vorschreibung für das 1. Quartal beinhaltet:

  • Grundsteuer A und B zu je ¼ des Jahresbetrages (Jahresbetrag über € 75,00)
  • Wasserbezugsgebühr, Abrechnung Verbrauch des Vorjahres
  • Wassergrundgebühr, Jahresbeitrag
  • Kanalbenützungsgebühr zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Sockelbetrag Kanal zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Hundeabgabe zur Gänze   
  • Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle zu je ¼ des Jahresbetrages

Die Vorschreibung für das 2. Quartal beinhaltet:

  • Grundsteuer A und B zu je ¼ des Jahresbetrages (Jahresbetrag über € 75,00)
  • Grundsteuer A und B Gesamtbetrag bei einem Jahresbetrag bis zu einer Höhe von € 75,00
  • Kanalbenützungsgebühr zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Sockelbetrag Kanal zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle zu je ¼ des Jahresbetrages

Die Vorschreibung für das 3. und 4. Quartal beinhaltet:

  • Grundsteuer A und B zu je ¼ des Jahresbetrages (Jahresbetrag über € 75,00)
  • Kanalbenützungsgebühr zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Sockelbetrag Kanal zu je ¼ des Jahresbetrages
  • Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle zu je ¼ des Jahresbetrages


Um die Zahlungsabwicklung für Sie noch zeitsparender und einfacher zu gestalten, besteht die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung. Durch Ihre schriftliche Zustimmung wird am Fälligkeitstag der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Die entsprechende Steuer-/Abgabenvorschreibung wird Ihnen wie bisher rechtzeitig vorher zugestellt. Sie können daher Ihre Vorschreibungen in Ruhe überprüfen und brauchen sich um die termingerechte Einzahlung nicht mehr zu kümmern.