Marktgemeinde

Rudersdorf

Bauamt

Baubehörden

Baubehörde erster Instanz ist der Bürgermeister - Baubehörde zweiter Instanz ist der Gemeinderat.

Mit 11.4.2019 trat die Burgenländische Baugesetz-Novelle in Kraft. 



Bauverordnung

Gleichzeitig mit dem Bgld. Baugesetz 1997 wurde seitens der Bgld. Landesregierung auch die Bauverordnung, LGBl. Nr. 11/1998, erlassen. Diese regelt die technische Ausführung der Bauten, wie

  • Standsicherheit
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz
  • Schall- und Brandschutz
  • Einfriedungen
  • Fenster- und Belichtungsflächen
  • Schutz vor Beeinträchtigungen durch Emissionen
  • Raumhöhen
  • Feuchtigkeitsschutz
  • Umweltschutz
  • Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit usw.

Zusätzlich zum Bgld. Baugesetz und der Bgld. Bauverordnung sind die Bestimmungen der OIB-Richtlinien zu beachten.


Gewerbliche Bauberatung

Mit der Durchführung von Verhandlungen im Zusammenhang mit

  • gewerblichen Bauten und
  • Bauten im Grünland

ist die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf betraut.