Marktgemeinde

Rudersdorf

Online Amtstafel 

Kundmachung des Entwurfs einer Verordnung - Entwicklungsprogramm für die Region "Südburgenland"

EntwurfVOEntwicklungsprogrammRegionSüdbgld.pdf

Erholungs- und Fortbildungsurlaub Dr. Franz Funovits - Vertretung Dr. Philipp Karner und Dr. Gerda Nikles-Wiesner

Dr. Franz Funovits wird von 19. Juni bis 30. Juni 2023 seinen Erholungsurlaub verbringen (im Juni zur leichteren Übergabe der Praxis an Frau Dr. Brigitte Stöger).

Seine Vertretungen sind Dr. Philipp Karner in Deutsch-Kaltenbrunn und Dr. Gerda Nikles-Wiesner in Eltendorf.

Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers bzw. Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden

Beiliegende Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf sind zu beachten. 

VO Borkenkäfer 2023.pdf  VO Waldbrände 2023.pdf

SILC-Erhebung zwischen März und Juli 2023

 Zwischen März und Juli 2023 wird wieder eine SILC-Erhebung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen die der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gem. Bundesstatistikgesetz 2000 unterliegen.

Details können Sie den beiliegenden Info-Pdfs entnehmen

SC23_SILC_Gemeinde.pdf

SC23_Infofolder.pdf

Presseinfo Mülltrennung 2023

Presseinfo Muelltrennung 2023.pdf

Prüfbericht Wasserversorgung

  • Prüfbericht Wasserversorgung der Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf

  • Prüfbericht Wasserversorgung Weichenberg - Ortsnetz Rudersdorf-Berg

  • Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft

  • Da vermehrt im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Folgendes mitgeteilt:
    Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen. 

    Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
    o
    den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern 
    o die Instandhaltung der Gewässer erschweren 
    o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen 
    o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen 
    o bei Hochwässern zu Verklausungen führen

    Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
    Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.

    Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
    Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.