Marktgemeinde

Rudersdorf

Gebühren für die Benützung der Abfallsammelstelle

€ 24 Euro netto pro vorhandenem Wohnobjekt (Haushalt, Wohneinheit) sowie Betriebsobjekt

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohnobjekte (Haushalt, Wohneinheit) sowie Betriebsobjekte, die am Stichtag mit der Adresse auf einem im Pflichtbereich gelegenen Grundstück vorhanden sind.

Stichtag ist der 1. Tag eines jeden Quartals des Jahres der Abgabenvorschreibung (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).


>> Hier finden Sie die aktuelle Verordnung als Download