Marktgemeinde

Rudersdorf

Bewilligungsverfahren (§ 17)

Für alle Bauvorhaben und Verwendungszweckänderungen (außer den geringfügigen) ist, unabhängig von der Größenordnung, um Baubewilligung anzusuchen.

An Einreichunterlagen sind vorzulegen:
- schriftliches Ansuchen um Baubewilligung, das vom Bauwerber (von den Bauwerbern) unterfertig sein muss,
- schriftliche Zustimmungserklärung des Grundeigentümers (der Grundeigentümer), wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer ist,
- 3 Baupläne und 3 Baubeschreibungen, die von einem Ziviltechniker oder befugten Planverfasser erstellt und unterfertigt sind,
- schriftliche Zustimmungserklärungen aller Grundstückseigentümer, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind,
- das Deckblatt des Energieausweises,
- ein ausgefülltes Datenblatt für das Gebäude- und Wohnungsregister,
- eventuell, je nach Bauvorhaben, weitere Unterlagen.

Einreichunterlagen können, soweit technisch möglich, zusätzlich auch elektronisch eingebracht werden.Die Baubehörde hat zu prüfen, ob die Einreichunterlagen vollständig sind, dass nach Art bzw. Verwendungszweck des Bauvorhabens gem. § 3 maßgebliche baupolizeiliche Interessen nicht wesentlich verletzt werden und keine sons-tigen Gründe vorliegen, die die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erfordern.

Die Baubehörde hat die Baubewilligung – erforderlichenfalls unter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen - innerhalb von acht Wochen ab Einlagen der vollständigen Einreichunterlagen mit Bescheid zu erteilen. Mit der Bauausführung darf erst nach Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden.

Formular zum Herunterladen: