Marktgemeinde

Rudersdorf

Online Amtstafel 

 Hochwasserkampagne - ich schütze mich - Wichtige Informationen rund um das Thema "Hochwasser" gesplittet in VOR, WÄHREND und NACH dem Hochwasser 

Kampagne “Hochwasser - ich schütze mich” - Wichtige Informationen rund um Hochwassersituationen !
Um die Bevölkerung der heimischen Gemeinden bestmöglich auf den Ernstfall vorzubereiten, stehen Plakate und Broschüren mit acht konkreten Tipps zur Verfügung - eingeteilt in VOR dem Hochwasser, WÄHREND des Hochwassers und NACH dem Hochwasser

Link zu weiterführenden Informationen:   https://www.wasseraktiv.at/ich-schuetze-mich


 

Kundmachung Verordnung zur Waldbrandverhütung bzw. Borkenkäfervermehrung 

 



Kundmachung Rechnungsabschlussentwurf 2024

Kundmachung Rechnungsabschlussentwurf2024.pdf

  

 

 

Informationsschreiben zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Mensch-Biber Konflikten

 

 Im beiliegenden Schreiben von LH-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf finden Sie Informationen zu Förderungen bei Mensch-Biber Konflikten. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden File

  InfoMensch-BiberKonflikteFoerderungen.pdf

 

 

Verordnung Führen und Halten von Tieren

 VO Führen und Halten von Tieren.pdf

 

Prüfberichte Wasserversorgung

  • Prüfbericht Wasserversorgung der Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf

  • Prüfbericht Wasserversorgung Weichenberg - Ortsnetz Rudersdorf-Berg

  • Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft

  • Da vermehrt im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Folgendes mitgeteilt:
    Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen. 

    Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
    o
    den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern 
    o die Instandhaltung der Gewässer erschweren 
    o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen 
    o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen 
    o bei Hochwässern zu Verklausungen führen

    Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
    Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.

    Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
    Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.