Formularservice
Formular zur Umwidmung von Flächen und Grundstücken
Umwidmungsbegehren Flächenwidmungsplan.pdf
Gemeinde:
- Bauamt
- Formular Hundeanmeldung.pdf
- Meldezettel.pdf
- Ansuchen Grundsteuerbefreiung
- Vereinsförderung der Gemeinde NEU (ab 1.1.2020)
- Ansuchen Lehrlingsförderung.pdf
- Online Antrag Lehrlingsförderung.docx
- Ansuchen Photovoltaikfoerderung 2023.pdf
- Online Antrag Photovoltaikfoerderung 2023.docx
- Richtlinien Förderung Heizungstausch (und Warmwasserbereitung) 2023.pdf
- Ansuchen Förderung Heizungstausch (und Warmwasserbereitung) 2023.pdf
- Online Antrag Förderung Heizungstausch (und Warmwasserbereitung)2023.docx
- Ansuchen und Richtlinien Förderung KlimaTicket 2023.pdf
- Online Antrag Förderung Klima Ticket 2023.docx
- Veranstaltungsanmeldungs-VORLAGE.pdf
- Wärmepreisdeckeldatenblatt2023.pdf
help.gv.at:
- Aufenthalt in Österreich
- Bauen
- Gewalt in der Familie
- Grundbuch
- Jobs
- Pflege
- Führerschein
- Geburt eines Kindes
- Heirat
- Kraftfahrzeug (Kfz)
- Personalausweis
- Reisepass
- Todesfall
- Umzug
- Vereine und Veranstaltungen
- Wahlen
>> Mehr Formulare zu den verschiedenen Lebenslagen finden Sie hier: www.help.gv.at/Portal.Node
E-Government
Der Begriff "E-Government" (electronic government) steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung.
Auf EU-Ebene wird E-Government als "Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten" definiert, "um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern."
Nach diesen sehr weit gefassten Begriffsbestimmungen sind auch die innerstaatlichen Aktivitäten im Bereich E-Government ausgerichtet - ein breites Betätigungsfeld also für die (Neu-)Gestaltung des Leistungsportfolios der Verwaltung.
Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtswegen bereits alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare müssen demnach immer seltener heruntergeladen werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde versendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen ebenfalls nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann auch die (nachweisliche) Zustellung elektronisch kundenfreundlich und kostengünstig erfolgen.
>> Mehr Informationen zum E-Government finden Sie hier: www.digitales.oesterreich.gv.at/was-ist-e-government