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Neuer Gemeinderat der Marktgemeinde Rudersdorf für die Periode 2022-2027 angelobt
Bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2022 wurde der neue Gemeinderat für die Funktionsperiode 2022 - 2027 angelobt. Das nachfolgende Bild zeigt den neuen Gemeinderat der Marktgemeinde Rudersdorf. Insgesamt wurden acht neue Mitglieder angelobt.
Bürgermeister Manuel Weber, 1. Vizebürgermeister DI David Venus BSc, 2. Vizebürgermeister Stefan Fuchs BEd und der neue Gemeinderat im Hintergrund.
Des weiteren wurden die ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder geehrt und verabschiedet.
Warnung vor falschen Meldebestätigungen
In den letzten Tagen häufen sich Beschwerden, wonach Bürgerinnen und Bürger im Internet auf vermeintlich "offizielle" Seiten geraten, um Online-Services der Meldebehörden in Anspruch zu nehmen. Diese verrechnen dann Vermittlungsgebühren oder liefern gar nicht das gewünschte Resultat.
Beachten Sie bitte das beiliegende Pdf-file und bleiben Sie vorsichtig im Umgang mit diesen Seiten!
Neugestaltung des öffentlichen Verkehrs im Südburgenland - Südburgenland mobil - Öffentlicher Verkehr NEU
Im Rahmen eines LEADER-Projektes durch Südburgenland Plus und dem Land Burgenland wird gemeinsam mit den Gemeinden eine Konzept entwickelt, um den öffentlichen Verkehr für die Bevölkerung attraktiver zu gestalten.
Bürgermeister Manuel Weber hat zusammen mit den beiden Vizebürgermeistern DI David Venus BSc und Stefan Fuchs BEd im Gemeindegebiet von Rudersdorf und Dobersdorf ein Konzept über zusätzliche Haltepunkte entwickelt, welche werktags zwischen 05.00 und 20.00 Uhr bei Vorbestellung angefahren werden können. Geplanter Betriebsstart ist August 2023. Weitere Information können Sie dem beiliegenden PDF-file entnehmen.
Neugestaltung des öffentlichen Verkehrs im Südburgenland.pdf
Kundmachung geplante Änderung - 9. Änderung Flächenwidmungsplan
Die Marktgemeinde Rudersdorf beabsichtigt gem. § 2 Burgenländisches Raumplanungseinführungsgesetz die 9. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes.
Alle Grundstückseigentümer der KG Rudersdorf und der KG Dobersdorf werden gemäß § 2 Abs. 1 Bgld. Raumplanungseinführungsgesetz, LGBl. Nr. 50/2019 idgF, aufgefordert, gewünschte Flächenumwidmungen, geplante Grundteilungen und Bauvorhaben während der Amtsstunden im Gemeindeamt Rudersdorf mittels des aufliegenden Formulars binnen eines Monats ab Kundmachung bekannt zu geben. - Kundmachung per 2. Juni 2022
Formular als PDF-file beiliegend
Umwidmungsbegehren Fläwi2022.pdf