Marktgemeinde

Rudersdorf

Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)

 Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.

Kosten:

  • € 28,60 Bundesgebühr
  • € 15,00 Verwaltungsabgabe

Die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes ist von Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben befreit.



Reisepass

Seit Juni 2006 kann der neue Sicherheitspass - unabhängig vom Wohnsitz - bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden. 

Folgende Dokumente werden bei Neuausstellung benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • 1 Foto (reisepasstauglich)
  • alter Reisepass

 Folgende Dokumente werden bei Verlängerung benötigt:

  • alter Reisepass
  • sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen
  • 1 Foto (reisepasstauglich)

Der Pass kann nicht sofort ausgehändigt werden, sondern wird innerhalb von fünf Arbeitstagen auf dem Postweg mittels RSb-Brief an die Wunschadresse des Passwerbers zugestellt.


Weitere Informationen und Formulare zu dem Thema Personaldokumente finden Sie unter www.help.gv.at