Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.
Kosten:
- € 28,60 Bundesgebühr
- € 15,00 Verwaltungsabgabe
Die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes ist von Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben befreit.
Reisepass
Seit Juni 2006 kann der neue Sicherheitspass - unabhängig vom Wohnsitz - bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden.
Folgende Dokumente werden bei Neuausstellung benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- 1 Foto (reisepasstauglich)
- alter Reisepass
Folgende Dokumente werden bei Verlängerung benötigt:
- alter Reisepass
- sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen
- 1 Foto (reisepasstauglich)
Der Pass kann nicht sofort ausgehändigt werden, sondern wird innerhalb von fünf Arbeitstagen auf dem Postweg mittels RSb-Brief an die Wunschadresse des Passwerbers zugestellt.
Weitere Informationen und Formulare zu dem Thema Personaldokumente finden Sie unter www.help.gv.at